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Reinhard
Berger
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| Alt-Marienfelde
39, |
12277
Berlin
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030
721 70 14 |
| e-mail |
r.b@sozkult.de |
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21/225/61410 |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen
des „Haus der Ideen“ Inh. Reinhard Berger
(im folgenden HdI genannt) für Veranstaltungen Dritter
1
Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung
von Veranstaltungsräumen sowie die damit zusammenhängenden
Leistungen.
1.2 Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Inanspruchnahme von Leistungen gilt in jedem Falle als Anerkennung
dieser Geschäftsbedingungen.
2 Vertrag, Vertragspartner
2.1 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme der Anfrage
des Kunden, also mit der Bestätigung durch das HdI, zustande.
Diese kann auch durch die teilweise oder gänzliche Ausführung
der Leistung ersetzt werden.
2.2 Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter, so ist dies
vor Vertragsabschluss dem HdI mitzuteilen und der Veranstalter zu
benennen. Veranstalter und Besteller haften in diesem Falles als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem vertrag. Das gilt auch, wenn
der Veranstalter einen gewerblichen Organisator oder Vermittler einschaltet.
2.3 Eine Weitervermietung der Räume durch den Kunden ist nur
mit ausdrücklicher Zustimmung durch das HdI zulässig.
3 Rücktritt des Kunden
3.1 Der Kunde kann vom Vertrag bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
bis auf eine Verwaltungsgebühr von 25,-- Euro kostenfrei zurücktreten.
3.2 Bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 25% der Vertragssumme
(reine Mietkosten bestehend aus Grundgebühr / Stundengebühr
und Personenkomponente) fällig.
3.3 Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der Vertragssumme
(s. oben) fällig.
3.4 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 75%
der Vertragssumme (s. oben) fällig.
3.5 Danach ist die vereinbarte Vertragssumme fällig.
3.6 Die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des HdI an
Dritte sind unabhängig vom Rücktrittstermin in dem Umfang
zu zahlen, wie sie bis dahin auch dem HdI entstanden sind bzw. noch
entstehen.
4 Rücktritt des HdI
4.1 Das Hdi ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
4.1.1 höhere Gewalt oder nicht vom HdI zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
4.1.2 der Kunde eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlung bis zum
vereinbarten Zeitpunkt nicht geleistet hat;
4.1.3 bekannt wird, dass der Kunde die Räume ohne Einverständnis
des HdI weitervermietet hat oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken
nutzen will.
4.2 Im Falle eines berechtigten Rücktritts des HdI ist ein Schadenersatzanspruch
des Kunden / Bestellers ausgeschlossen. Im Falle eins Rücktritts
nach 4.1.3 hat der Kunde jedoch die Kosten zutragen wie sie bei einem
von ihm selbst veranlassten Rücktritt (Ziff. 3) entstanden wären.
5 Änderung der Teilnehmerzahl, der Veranstaltungszeit
und Räumlichkeiten
5.1
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist im Interesse einer sorgfältigen
Vorbereitung der Veranstaltung nur mit Einverständnis des HdI
möglich und wird kostenwirksam, sofern vorher nichts Anderes
vereinbart worden ist.
5.2 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl durch den Kunden ist möglich,
geht jedoch zu Lasten des Kunden, sofern vorher nichts Anderes vereinbart
worden ist.
5.3 Eine zeitliche Verschiebung des Beginns oder des Endes einer Veranstaltung
ist nur mit vorheriger Zustimmung des HdI möglich. Bei einer
Verlängerung der Veranstaltungsdauer ist das HdI berechtigt,
anteilige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
5.4 Raumänderungen bleiben dem HdI vorbehalten, soweit diese
dem Kunden zumutbar sind. Insbesondere kann die Mitbenutzung der Freianlagen
witterungsabhängig eingeschränkt werden.
6 Behördliche Erlaubnisse/ Abgaben
6.1 Evtl. notwendige behördliche Erlaubnisse hat der Veranstalter
auf eigene Kosten zu beschaffen, das gilt auch für ggf. an Dritte
zu entrichtende Abgaben (z.B. GEMA-Gebühren).
7 Mitbringen von Speisen und Getränken
7.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist mit vorheriger
Vereinbarung möglich.
8 Haftung des HdI
8.1 Das HdI haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung bleibt auf die
Vertragssumme begrenzt. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden,
insbesondere das Geltendmachen von Verzugszinsen oder mittelbarem
Schaden, bestehen nicht.
8.2 Das Hdi haftete nicht für den Verlust oder die Beschädigung
von Gegenständen, die der Kunde, seine Hilfskräfte, Mitarbeiter
und Gäste mitbebracht haben. Ein Schadensersatzanspruch besteht
nur bei unerlaubter Handlung, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
seitens des HdI und seiner Mitarbeiter. Versicherungsschutz seitens
des HdI besteht nicht.
8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind
nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Anderenfalls
hat das HdI das Recht, diese Gegenstände kostenpflichtig zu Lasten
des Veranstalters zu entfernen und zu lagern, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
8.4 Für körperliche Schäden, die der Kunde, seine Hilfskräfte,
Mitarbeiter und Gäste auf dem Gelände des HdI erleiden wird
nicht gehaftet, es sei denn sie sind aus unerlaubter Handlung, vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Handlung seitens des HdI bzw. seiner Handlungsgehilfen
entstanden bzw. grober Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.
9 Haftung des Kunden
9.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden,
Gartenanlagen, Inventar und technischen Einrichtungen des HdI, die
durch den Kunden, seine Mitarbeiter, Gehilfen oder Gäste bzw.
Veranstaltungsbesucher entstehen.
9.2 Der Kunde achtet darauf, dass die Nachbarn nicht durch Lärm
oder sonstige Ruhestörung beeinträchtigt werden (auch nicht
nach Veranstaltungsende!). Dies gilt in besonderem Maße für
Veranstaltungen, die nach 22 Uhr andauern und am Wochenende. Bitte
beachten Sie, dass sich unser Projekt im Wohngebiet befindet. Verursachen
Sie daher bitte während und nach Ihren Veranstaltungen keinen
unnötigen Lärm, der Anwohner stören könnte. Auch
stehen keine gesonderten Parkplätze zur Verfügung.
10 Preise
10.1 Soweit nicht anders angegeben, beinhalten die angegebenen Preise
die jeweils geltende Mehrwertsteuer.
10.2 Rechnungen sind binnen 10 Tage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
10.3 Die Zahlung erfolgt mit Eingang des Betrages auf dem angegebenen
Bank- oder Sparkassenkonto des HdI, Übergabe des Barbetrages
oder (bei Übergabe eines Verrechnungsschecks) der Gutschrift
auf das Konto. Evtl. Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist das HdI berechtigt,
Zinsen in Höhe von 1% der Rechnungssumme je angefangenen Monat
zu verlangen.
10.4 Eine Vorauszahlung (Anzahlung) in Höhe von 25% der Vertragssumme
wird 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei späteren
Vertragsschluss wird die Vorauszahlung mit Vertragsschluss fällig.
11 Sonstige Vereinbarungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit
der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
12 Erfüllungsort, Rechtsordnung, Gerichtsstand
12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag
ist Berlin.
12.2 Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist Berlin.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin,
Februar 2009 (pdf-Datei
zum download)
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